Fußgängerweg nicht benutzbar, Einmündunggsbereich in die Nordstraße nicht einsehbar.
Schulkinder müssen auf den Fahrradweg ausweichen.

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Gronau sind die Anliegerinnen und Anlieger dazu verpflichtet, den Gehweg und die Hälfte der Fahrbahn zu reinigen. Hierzu gehören auch Bankette und Pflanzbeete. Auch in dem von Ihnen genannten Bereich sind die Anliegerinnen und Anlieger zuständig, weshalb wir diese noch einmal darauf hinweisen werden. Weitere Informationen zur Straßenreinigung finden Sie hier: https://www.gronau.de/leben-in-gronau/abfall-und-entsorgung/strassenrei…