Beschwerde über nicht ordnungsgemäß gesicherte und unbeleuchtete Baustelle – Gefährdung des Verkehrs
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte eine konkrete Beschwerde über eine aktuell bestehende Baustelle im öffentlichen Verkehrsraum in Gronau einreichen.
Bei dieser Baustelle fehlen sowohl eine ordnungsgemäße Sicherung als auch eine ausreichende Beleuchtung. Darüber hinaus sind keinerlei Warnhinweise oder Beschilderungen vorhanden, die den Fuß- oder Radverkehr rechtzeitig dazu auffordern, die Straßenseite zu wechseln. Dadurch entsteht eine potenzielle Gefährdung für alle Verkehrsteilnehmer:innen, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden sowie bei schlechter Witterung.
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Rechtsgrundlage:
Die ordnungsgemäße Absicherung von Baustellen ist durch mehrere Vorschriften geregelt, u. a.:
§ 45 Abs. 1 Satz 1 StVO:
„Die Straßenverkehrsbehörde kann die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.“
§ 45 Abs. 6 StVO:
„Werden Straßenbauarbeiten oder andere Arbeiten im Straßenraum durchgeführt, sind die notwendigen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzuordnen und aufrechtzuerhalten.“
Zusätzlich gilt die:
„Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)”:
Sie schreibt unter anderem vor, dass jede Baustelle ausreichend gekennzeichnet, gesichert und bei Dunkelheit oder schlechter Sicht beleuchtet sein muss.
Fehlen solche Absicherungen oder Hinweise, ist nicht nur die rechtliche Grundlage verletzt – es liegt auch eine akute Gefährdungslage vor.
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Meine Bitte:
Ich fordere das Ordnungsamt hiermit auf, die angesprochene Baustelle zeitnah zu überprüfen, die zuständige Baufirma zur Einhaltung der geltenden Vorschriften zu verpflichten und ggf. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (z. B. Beleuchtung, Umleitungsbeschilderung, Warnbaken) anzuordnen.
Bitte teilen Sie mir mit, welche Maßnahmen Sie ergreifen werden und ob bereits ein Verfahren gegen die verantwortliche Stelle eingeleitet wurde.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung und Ihre Bemühungen zur Verkehrssicherheit.

Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben diesen an den Fachdienst Sicherheit und Ordnung weitergeleitet. Diese werden die Angelegenheit prüfen.
Wir haben Rücksprache mit dem Fachdienst Sicherheit und Ordnung gehalten. Der zuständige Mitarbeitende für Baustellenangelegenheiten teilte mit, dass es sich bei den angesprochenen Gehwegsperrungen um kleinere Maßnahmen mit geringem Eingriff in den Straßenverkehr handelt. Diese müssen nicht jedes Mal erneut beantragt werden.
Nach Einschätzung des Ordnungsamtes könnte es sich in diesem Fall um eine Sperrung im Zusammenhang mit den Glasfaserarbeiten der Stadtwerke Gronau handeln.
Gerne können Sie sich diesbezüglich direkt an die Stadtwerke wenden: info@stadtwerke-gronau.de