Direkt zum Inhalt

      Abgestellte Fahrzeuge ohne (gültige) Zulassung im öffentlichen Verkehrsraum – Bitte um rechtliches Handeln

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich wende mich heute mit einer konkreten Beobachtung und einer damit verbundenen Bitte an Sie.

      Bei meinen regelmäßigen Fahrradtouren durch das Stadtgebiet Gronau fällt mir immer wieder auf, dass Fahrzeuge ohne amtliches Kennzeichen oder mit entwerteten/abgelaufenen Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sind. Dabei handelt es sich augenscheinlich um nicht zugelassene Fahrzeuge. Solche Zustände bestehen teilweise über mehrere Wochen hinweg, obwohl entsprechende Meldungen erfolgt sind. In manchen Fällen ist sogar eine wiederholte Meldung erforderlich, da zunächst nichts unternommen wurde.

      Nach meinem Verständnis liegt hierin ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht vor. Ich möchte daher freundlich an die gesetzlichen Regelungen erinnern:

      Rechtsgrundlage:

      Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gilt:

      „Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind.“

      Darüber hinaus regelt § 32 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):

      „Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur verkehren, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind, mit den vorgeschriebenen Kennzeichen versehen und die amtlichen Kennzeichen sichtbar und vorschriftsmäßig angebracht sind.“

      Ein nicht zugelassenes Fahrzeug, das ohne Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt ist, stellt daher eine ordnungswidrige Nutzung öffentlichen Verkehrsraums dar. Dies kann zudem gemäß § 48 FZV i. V. m. § 24 StVG mit einem Bußgeld geahndet werden.

      Ich bitte Sie daher höflich um Auskunft, warum in diesen Fällen scheinbar nicht oder nur verzögert gehandelt wird – und ob gegebenenfalls interne Kapazitätsengpässe vorliegen.

      Zugleich bitte ich darum, dass insbesondere Fahrzeuge ohne gültige Zulassung zügig aus dem öffentlichen Raum entfernt oder zumindest mit entsprechenden Maßnahmen belegt werden (z. B. Verwarnung, Abschleppung), wie es die rechtlichen Rahmenbedingungen vorsehen.

      Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

      Bild
      Archiv
      Straßen, Wege
      Statusvermerke
      Statusvermerk

      Vielen Dank für Ihre Nachricht.
      Wir haben Ihr Anliegen zur Kenntnis genommen und intern weitergeleitet.
      Von dort wurde uns mitgeteilt, dass Sie in Kürze eine schriftliche Rückmeldung erhalten werden.

      Status
      Erledigt
      Fr., 30.05.2025 - 12:15

      Kategorien-Statistik

      • Kanaldeckel225
      • Fahrräder, Fahrzeuge692
      • Straßen, Wege1, 675
      • Spielplätze u.…306
      • Sachbeschädigung119
      • Sonstiges1, 167
      • 26
      • Baum und Grün974
      • Straßen- und…169
      • Schilder und…449
      • Winterdienst7
      • Abfall, Müll1, 273

      Status-Statistik

      • Offen2
      • In Bearbeitung / Beauftragt58
      • Erledigt1, 209
      • Nicht zuständig218
      • Archiv5, 595