Dieser Grundstückseigentümer kommt der Verkehrssicherungspflicht nicht nach. Dieses Gebäude ist meiner Meinung nach einsturzgefährdet und nicht ausreichend gesichert. In den Zähnen sind Löcher, so dass auch Kinder in das Gebäude gelangen können. Gebäude selbst ist offen und frei zugänglich.
Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben diesen an die Bauordnung und an den Fachdienst Sicherheit und Ordnung weitergeleitet. Diese werden die Angelegenheit prüfen und ggf. weitere Maßnahmen einleiten.
Wie bereits im Vorgang „Gildehauser Str. 146“ geprüft, lässt sich auch in diesem Fall keine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung feststellen. Eine rechtliche Grundlage für ein bauordnungsrechtliches Einschreiten besteht daher nicht.
Grundsätzlich gilt: Das unbefugte Betreten eines privaten Grundstücks stellt einen Hausfriedensbruch im Sinne des § 123 StGB dar. Maßnahmen hiergegen erfolgen nicht über das Bauordnungsrecht, sondern sind privatrechtlich bzw. strafrechtlich zu klären.