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      Sehr geehrte Damen und Herren,
      Ich hatte mich vor kurzer Zeit schon einmal an Sie gewandt und ich weiß, dass sie nicht zuständig sind, aber vielleicht könnten Sie es noch einmal weiterleiten.
      Die Fußgängerampel Höhe Amtshaus ist seid gestern wieder defekt.

      Nicht zuständig
      Straßen- und Wegebeleuchtung
      Statusvermerke
      Statusvermerk

      Vielen Dank für den Hinweis. Wie Sie bereits richtig schreiben, ist in dem Fall der Landesbetrieb zuständig und nicht die Stadt Gronau.
      Wir werden Ihr Anliegen für Sie dorthin weiterleiten, damit es dort bearbeitet werden kann.

      Status
      Nicht zuständig
      Mi., 17.09.2025 - 13:27

      Kategorien-Statistik

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      Status-Statistik

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