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      Sehr geehrte Damen und Herren,

      in diesem Bereich wurde an der Grundstückszufahrt ein Teerkeil als Anfahrkante auf den Bordstein aufgebracht.
      Durch diese Bauweise ist die Gosse blockiert, sodass das Oberflächenwasser nicht ungehindert abfließen kann. Dies führt zu Wasseransammlungen und kann die Straßenentwässerung erheblich beeinträchtigen.

      Nach meiner Kenntnis ist eine solche Veränderung des Bordsteins nicht zulässig. Gemäß § 9 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) sowie den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO, § 32 – Verbot von Verunreinigungen und Hindernissen) dürfen öffentliche Verkehrsflächen nicht ohne Genehmigung verändert oder in ihrer Funktion eingeschränkt werden.

      Aus meiner Sicht sollte der Grundstückseigentümer verpflichtet werden, den Bordstein im Einfahrtsbereich ordnungsgemäß abzusenken, anstatt den Wasserlauf mit einem Teerkeil zu blockieren.

      Ich habe diesen Umstand bereits mehrfach gemeldet, bitte jedoch erneut um Prüfung und um entsprechende Maßnahmen seitens der Stadt.

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      Straßen, Wege
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      Erledigt
      Mi., 03.09.2025 - 09:58

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