Hallo,
ich schätze mein Anliegen ist im Rathaus wahrscheinlich schon hinlänglich bekannt.
Unsere Adler-Apotheke befindet sich in der Neustrasse Ecke Schulstrasse.
Seit einiger Zeit ist es für Passanten, Anwohner, Kinder also für jedermann sehr gefährlich sich in diesem Bereich zu bewegen bzw. aufzuhalten, da E-Bikes, Fahrräder und allen voran Fatbikes in überhöhtem Tempo diesen Bereich mitunter als Rennstrecke benutzen.
Vor der Innenstadtsanierung war die Schulstrasse eine reine Fussgängerzone. Warum hat man das geändert? Das Schild der reinen Fußgängerzone, welches früher an der Ecke existierte, ist nicht mehr vorhanden.
An dem derzeitigen Zustand sollte sich dringend etwas ändern, sonst kommt hier demnächst wirklich jemand zu Schaden.
Ich denke hier auch vor allem an die oben genannten Kinder, die noch nicht so umsichtig sind.
Danke für eine kurze Stellungnahme
Rüdiger Golla (Filialleiter Adler Apotheke)
Vielen Dank für den Hinweis. Ihren Unmut über die Fatbikes – u.a. in der Innenstadt – können wir verstehen. Wir als Verwaltung beobachten
leider, dass die Fatbikes sich zu schnell und rücksichtlos im Verkehr bewegen. Insbesondere in der
Innenstadt ist dies zu sehen.
Da es sich bei der Nutzung der Fatbikes um den „fließenden Verkehr“ handelt, ist die Polizei zuständig. Dies
soll nicht bedeuten, dass wir das Problem nicht bekämpfen möchten, doch in der Umsetzung von möglichen
Maßnahmen sind uns die Hände gebunden. Allerdings stehen wir im stetigen Kontakt mit der Polizei und in
der letzten Woche wurde das Thema „Fatbikes“ intensiv zwischen Stadtverwaltung und Polizeibehörde
besprochen.
Vielleicht darf ich Ihnen die Problematik erläutern:
In der Regel haben Fatbikes einen Motor mit Tretkraftunterstützung bis zu 25 km/h und sind in diesem Fall
mit klassischen Pedelecs gleichzusetzen. Für die Nutzung ist weder eine gesetzliche Altersbeschränkung
vorgesehen, noch besteht eine Führerschein- oder Helmpflicht.
Darüber hinaus verfügt der Markt jedoch über Fatbikes, die mit Motoren ausgestattet sind, die ohne
Tretkraftunterstützung (z. B. mit Daumengas) entweder bis zu 25 km/h oder sogar schneller fahren. Für diese
Fatbikes ist ein entsprechender Führerschein erforderlich (Mofa-Prüfbescheinigung oder sogar ein
Führerschein der Klasse AM; beides ab Vollendung des 15. Lebensjahres möglich). Diese Fatbikes dürfen
nicht auf Radwegen gefahren werden; darüber hinaus besteht eine Helm- und eine Versicherungspflicht.
Sofern Fatbikes entsprechend gebaut und eingerichtet sind, dürfen auf ihnen auch Personen (Sozius)
befördert werden. Eine weitere Voraussetzung hierfür ist, dass der Fahrer mindestens 16 Jahre alt ist.
Insgesamt ist festzustellen, dass die genannten Varianten im öffentlichen Straßenverkehr nur entsprechend
der Straßenverkehrsordnung geführt werden dürfen. Dies bedeutet z.B. in der Neustraße
Schrittgeschwindigkeit (übrigens auch für Radfahrende).
Die Polizei thematisiert im Bereich der Präventionsarbeit an Schulen rücksichtsloses Verhalten im
Straßenverkehr und die daraus resultierenden Gefahren.
Da der Trend zur Nutzung von Pedelecs und sog. Fatbikes im Bereich der jungen Verkehrsteilnehmenden
deutlich erkennbar ist, wird im Rahmen der Elterninfoveranstaltungen an Schulen zur Radfahrausbildung
auch hierzu ausführlich sensibilisiert.
Polizei und Stadtverwaltung nehmen die Sorgen der Bevölkerung zum rücksichtslosen Verhaltens von
Fatbikern ernst. Die Polizei hat zugesagt, verstärkt in der Innenstadt zu kontrollieren.
Die Möglichkeit, den Radverkehr in der Innenstadt zu verbieten – auch wenn es nur temporär ist – wurde
überdacht, aber zum jetzigen Zeitpunkt verworfen. Zahlreiche Radfahrende wären betroffen, die dann ihr Rad
durch die Innenstadt schieben müssten. Und auch hier ist dann eine Kontrolle durch die Polizei erforderlich.
Wir hoffen, dass wir gemeinsam mit der Polizei und deren verstärkten Kontrollen sowie der Präventionsarbeit
die Situation entschärfen können.