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      Guten Morgen, auch an dieser Stelle hängt ein Wahlplakat sehr weit unten schätzungsweise 1,20 m

      Der bundesweite Richtwert für das Aufhängen von Wahlplakaten ist 2,50 m

      Bitte die Partei oder den Bürgermeister darüber informieren, dass das Schild zu tief hängt

      Und nein, es ist nicht runtergerutscht, bedingt durch ein fest montierte Schild ist eine höhere Anbringung nicht möglich

      Gerne hätte ich eine Antwort dazu, was die Satzung in Gronau dazu sagt, wie hoch die Schilder hängen müssen

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      Archiv
      Schilder und Markierungen
      Statusvermerke
      Statusvermerk

      Vielen Dank für Ihre Nachricht. Nach Rücksprache mit dem Fachdienstleiter „Rat und Wahlen“ können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
      In Gronau ist derzeit keine feste Mindesthöhe für Wahlplakate vorgeschrieben. Maßgeblich ist, dass durch die Anbringung weder Fußgänger:innen noch Radfahrer:innen gefährdet werden. Sollte eine Gefährdung vorliegen, werden die Parteien entsprechend aufgefordert, die Schilder ab- oder umzuhängen.

      Gleichwohl nehmen wir Ihre Beschwerden zum Anlass, zu prüfen, ob künftig in die Genehmigungen eine feste Mindesthöhe aufgenommen werden sollte.

      Status
      Erledigt
      Do., 28.08.2025 - 08:34

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