Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich hatte mich vor kurzer Zeit schon einmal an Sie gewandt und ich weiß, dass sie nicht zuständig sind, aber vielleicht könnten Sie es noch einmal weiterleiten.
Die Fußgängerampel Höhe Amtshaus ist seid gestern wieder defekt.
Nicht zuständig
Straßen- und Wegebeleuchtung
Statusvermerke
Statusvermerk
Vielen Dank für den Hinweis. Wie Sie bereits richtig schreiben, ist in dem Fall der Landesbetrieb zuständig und nicht die Stadt Gronau.
Wir werden Ihr Anliegen für Sie dorthin weiterleiten, damit es dort bearbeitet werden kann.
Status
Mi., 17.09.2025 - 13:27
Nicht zuständig