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      Hallo
      Die Situation in der Innenstadt aufgrund der Fatbike und E-Rollerfahrer ist für die Bürgerschaft sehr belastend.
      Ab 17.00 Uhr haben wir an verschiedenen Wochentagen am Theodeur Platz gesessen. Bis zu 40 Raser sausen da durch und nerven die Bürgerschaft. Kann das nicht mal sanktioniert werden? Zumindest durch den gastroreichen Theodeur Platz muss das doch nicht sein. Wenn das Ordnungsamt nicht zuständig ist dann evtl. die Polizei??? Aber das wird schlimmer und schlimmer und nichts ERKENNBARES geschieht. Mit freundlichen Grüßen

      Erledigt
      Fahrräder, Fahrzeuge
      Statusvermerke
      Statusvermerk

      Vielen Dank für den Hinweis. Ihren Unmut über die Fatbikes – u.a. in der Innenstadt – können wir verstehen. Wir als Verwaltung beobachten
      leider, dass die Fatbikes sich zu schnell und rücksichtlos im Verkehr bewegen. Insbesondere in der Innenstadt ist dies zu sehen.
      Da es sich bei der Nutzung der Fatbikes um den „fließenden Verkehr“ handelt, ist die Polizei zuständig. Dies soll nicht bedeuten, dass wir das Problem nicht bekämpfen möchten, doch in der Umsetzung von möglichen
      Maßnahmen sind uns die Hände gebunden. Allerdings stehen wir im stetigen Kontakt mit der Polizei und in der letzten Woche wurde das Thema „Fatbikes“ intensiv zwischen Stadtverwaltung und Polizeibehörde besprochen.
      Vielleicht darf ich Ihnen die Problematik erläutern:
      In der Regel haben Fatbikes einen Motor mit Tretkraftunterstützung bis zu 25 km/h und sind in diesem Fall mit klassischen Pedelecs gleichzusetzen. Für die Nutzung ist weder eine gesetzliche Altersbeschränkung vorgesehen, noch besteht eine Führerschein- oder Helmpflicht.
      Darüber hinaus verfügt der Markt jedoch über Fatbikes, die mit Motoren ausgestattet sind, die ohne Tretkraftunterstützung (z. B. mit Daumengas) entweder bis zu 25 km/h oder sogar schneller fahren. Für diese
      Fatbikes ist ein entsprechender Führerschein erforderlich (Mofa-Prüfbescheinigung oder sogar ein Führerschein der Klasse AM; beides ab Vollendung des 15. Lebensjahres möglich). Diese Fatbikes dürfen
      nicht auf Radwegen gefahren werden; darüber hinaus besteht eine Helm- und eine Versicherungspflicht. Sofern Fatbikes entsprechend gebaut und eingerichtet sind, dürfen auf ihnen auch Personen (Sozius) befördert werden. Eine weitere Voraussetzung hierfür ist, dass der Fahrer mindestens 16 Jahre alt ist. Insgesamt ist festzustellen, dass die genannten Varianten im öffentlichen Straßenverkehr nur entsprechend der Straßenverkehrsordnung geführt werden dürfen. Dies bedeutet z.B. in der Neustraße Schrittgeschwindigkeit (übrigens auch für Radfahrende). Die Polizei thematisiert im Bereich der Präventionsarbeit an Schulen rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr und die daraus resultierenden Gefahren.
      Da der Trend zur Nutzung von Pedelecs und sog. Fatbikes im Bereich der jungen Verkehrsteilnehmenden deutlich erkennbar ist, wird im Rahmen der Elterninfoveranstaltungen an Schulen zur Radfahrausbildung auch hierzu ausführlich sensibilisiert.
      Polizei und Stadtverwaltung nehmen die Sorgen der Bevölkerung zum rücksichtslosen Verhaltens von Fatbikern ernst. Die Polizei hat zugesagt, verstärkt in der Innenstadt zu kontrollieren.
      Die Möglichkeit, den Radverkehr in der Innenstadt zu verbieten – auch wenn es nur temporär ist – wurde überdacht, aber zum jetzigen Zeitpunkt verworfen. Zahlreiche Radfahrende wären betroffen, die dann ihr Rad durch die Innenstadt schieben müssten. Und auch hier ist dann eine Kontrolle durch die Polizei erforderlich.
      Wir hoffen, dass wir gemeinsam mit der Polizei und deren verstärkten Kontrollen sowie der Präventionsarbeit die Situation entschärfen können. 

      Status
      Erledigt
      Mi., 27.08.2025 - 19:54

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