Schilder sind nicht StVO konform und wiedersprüchlich.
Verkehrszeichen 250 muss entweder auf einem eigenen Schild oder einer Trägertafel in ausreichender Größe von mindestens 42 cm angebraucht werden.
Die auf dem untersten Schild erwähnte Lieferverkehr ist auf dem mittleren Schild erwähnten Anliegern mit einbegriffen. Dadurch wiedersprechen sich die Wortlaute der 2 Schilder.
Diese Stelle ist mit einspurigen Fahrzeugen auch von anderen Enden zu erreichen, die kein gültiges oder ungültigen Verkehrzeichen 250 haben. Dadurch ist der Bereich, der nur für Anlieger-Fahrzeuge gedacht ist, nicht eindeutig und wiedersprüchlich.
Es ist anzunehmen, dass auch Radfaher ohne Anliegen diesen Bereich auch befahren sollen, so zum Beispiel Schüler auf dem Weg zur Schule. In diesem Fall wäre nicht Verkehszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) anzubringen, sondern Verkerhszeichen 260. (Verbot für Kraftfahrzeuge)

Das Anliegen wurde erstellt.
Das Anliegen wurde zur Überprüfung und Bearbeitung an den zuständigen Fachdienst weitergeleitet.
Nach Auskunft des Fachdienstes Tiefbau, Verkehr u. Stadtgrün wird die Beschilderung angepasst.