Sehr geehrte Damen und Herren,
am 08.05.2021 um 16:30 Uhr kam es zu einer nicht ordnungsgemäßen Müllentsorgung durch eine Person. Diese Person war weibliche, hatte blondes Haar und fuhr ein Kleinwagen mit der Kennzeichennummer AH-MD-35.
Die oben beschriebene Person trug zwei volle Eimer mit Wandfarbe auf das anliegende freie Privatgrundstück meines Hauses an der Herzogstraße 5 in Gronau. Nach dem Abstellen verließ sie unverzüglich das Grundstück.
Diese Art von Müllentsorgung verstößt unter anderem gegen den § 28 I 1 KrWG, denn ein Privatgrundstück ist keine Abfallbeseitigungsanlage, auf dem Müll gelagert oder abgelagert werden darf. Dass dieses Grundstück freisteht, stellt keineswegs eine Rechtfertigung dar.
Ich bitte Sie diesen Vorfall und dieses Schreiben zur Kenntnis zu nehmen und unverzüglich Maßnahmen dagegen zu ergreifen, so dass sich so ein Vorfall nicht wiederholt.
Im Voraus bedanke ich mich bei Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Nagihan Dardogan

Das Anliegen wurde erstellt.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Das Anliegen wurde zur Überprüfung und Bearbeitung an den zuständigen Fachdienst weitergeleitet.
Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihren Hinweis. Das Anliegen wurde an das Ordnungsamt weitergeleitet und entsprechend bearbeitet.