Guten Tag
Bei dem vergangenen Sturm ist beim Nachbarn (Gildehauser Straße 121) ein recht großer Ast abgebrochen, welcher lediglich nur noch an einer dünnen Verbindung hängt. Da der besagte Ast eine Gefahr darstellt, jedoch der Nachbar sich nicht zuständig fühlt diesen Ordnungs- und Fachgerecht zu entfernen, möchte ich anfragen, ob das Ordnungsamt ihn bitten könnte diesen zu entfernen, so dass keine Gefahr mehr davon ausgehen kann.
Ich bedanke mich bereits jetzt für Ihre Mühe.
Vielen Dank für den Hinweis. Der Fachdienst Allgemeine Bauverwaltung (zuständig u.a. für Anliegerpflichten) wird den Eigentümer auffordern, die Gefahr zu beseitigen.
Nach Prüfung der Angelegenheit wurde festgestellt, dass sich der Baum auf einem Privatgrundstück befindet. Beeinträchtigt ist der Nachbar, so dass es sich hierbei um eine privatrechtliche Situation handelt. Die Stadt Gronau ist daher nicht zuständig. Es wird empfohlen, den Nachbarn auf die Gefahr hinzuweisen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Schlichtung eine Schiedsperson einzuschalten. Mehr Hinweise und Informationen finden Sie unter den nachfolgenden Links:
https://www.ag-gronau.nrw.de/infos/streitschlichtung/index.php
https://www.gronau.de/rathaus/news/2024/news-juli-2024/rechtsprobleme-an-der-gartengrenze/broschuere-nachbarrecht-webversion-pdf-von-rechtsprobleme-an-der-gartengrenze-vom-staatskanzlei-2147-1.pdf?cid=28ka