Guten Morgen, am Neubau gegenüber dem Haus "Am Forstgarten 24" wurde nicht nur der Teil des Grabens, der die Grundstücksauffahrt betrifft, sondern zusätzlich noch etliche Meter zusätzlich verrohrt. Vor dem gesamten Haus gibt es jetzt nur noch eine plane Fläche und keinen Graben mehr. Ich dachte immer, dass dies nicht darf, lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Meine Frage interessiert bestimmt viele Anlieger von Gräben: Ist die ohne weiteres gestattet? Wenn nicht: Wo kann man einen Antrag hierzu stellen? Vielen Dank.
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir an den Fachdienst Bauordnung weitergeleitet haben. Dieser wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.