Dieses Gelände ist hochgradig gefährlich. Überall liegt Glas Müll und Unrat rum.
Das Gebäude ist offen und nicht verschlossen im Gebäude. Die Grube ist offen, so dass Kinder dort rein fallen können.
Der Grundstückseigentümer kommt seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach. Ich hab das ganze schon einmal gemeldet. Bisher ist nichts passiert.
Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben diesen intern weitergeleitet und werden die Angelegenheit prüfen. Anschließend werden wir uns erneut bei Ihnen melden.
Nach Rücksprache mit der Bauordnung möchten wir Ihnen mitteilen, dass vorliegend keine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung festgestellt werden konnte. Daher fehlt es an der erforderlichen Ermächtigungsgrundlage für ein bauordnungsrechtliches Einschreiten, sodass dies nicht erforderlich ist.
Grundsätzlich stellt das unbefugte Betreten eines privaten Grundstücks einen Hausfriedensbruch im Sinne des § 123 StGB dar. Die Durchsetzung dieses Sachverhalts erfolgt jedoch nicht über bauordnungsrechtliche Maßnahmen, sondern muss privat- oder strafrechtlich geklärt werden.