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      Sehr geehrte Damen und Herren,
      wir wohnen seit einem Jahr hier in Gronau. Seitens unserer Besucher hören wir immer
      : warum tut die Stadt Gronau so wenig für die Außenanlagen an der Altstädte Str.67 / Ten-Brinke-Str. 1

      1. auffallender Mängel - durch den Kreisverkehr sehr großzügig gebaut, fahren die LKW, Traktoren, PKW mit einem derartigen Tempo darüber hinweg. Wir können in Stoßzeiten bis 20,00 Uhr nicht einmal auf der Terrasse gemütlich mit dem Besuch Kaffee trinken oder Grillen. Gibt es da verkehrstechnisch keine Möglichkeit den Straßenlärm irgendwie zu dämpfen?( vielleicht Km-Begrenzung und Radarstation). Viele Kinder kreuzen mit Fahrrädern die Straße zu den Schulen oder dem Freibad. Wäre eine 30km Zone nicht angebracht?

      2. die seitens des Fahrradweg und des Elektrohäuschen abgelegten Begrenzungs-Polder verwildern derart, dass es einen sehr unsauberen Eindruck vorweist. Der Haselnuss-Busch seitens des Elektro-Häuschen müsste entfernt werden, da sich da u.a. Ratten wohl eingenistet haben. Zumindest laufen sie bei uns über die Terrasse. das finden wir gar nicht mehr schön. In Höhe des Kreisels hat die Stadt schönen Kübel und Tabakpflanzen angepflanzt, das könnte man doch bei den Begrenzungspoldern auch tun.
      Wir hoffen kein Fehlbitte geäußert zu haben - und sollte eine andere Behörde dafür zuständig sein, bitten wir um freundliche Weiterleitung, Vielen Dank

      Bilder ließen sich leider nicht bei meiner Datei hochladen.

      Erledigt
      Sonstiges
      Statusvermerke
      Statusvermerk

      Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihr Anliegen wurde an die Zuständigen Fachdienste weitergeleitet.

      Status
      In Bearbeitung / Beauftragt
      Do., 01.08.2024 - 11:17
      Statusvermerk

       

      Der Fachdienst Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün hat Ihr Anliegen geprüft und mitgeteilt, dass die Alstätter Straße eine Kreisstraße ist und zu dem klassifizierten Straßennetzes der Stadt Gronau gehört, weshalb eine Temporeduzierung nicht vorgesehen ist. Für die Pflege des Grundstücks rund um das Elektrohaus ist der Eigentümer verantwortlich, da es sich um ein Privatgrundstück handelt.

      Status
      Erledigt
      Mo., 05.08.2024 - 08:32

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