Sehr geehrte Damen und Herren,
Seit Monaten spielen Kinder täglich auf dem Baugrundstück am Blütenhain. Da die aufgeschütteten Sand und Schuttberge mit Steinen, Fliesen, Scherben und Stahlabschnitten durchzogen sind ist dieser Bereich auf keinen Fall als Spielplatz geeignet. Täglich werden Steine, Ziegel u.ä. auf die Fahrbahn, in die Vorgärten und auf die Einfahrten, von dem Baugrundstück über die Buchenhecke geworfen.
Da eine hohe Verletzungsgefahr für die Kinder auf dem Baugrundstück besteht und Sachbeschädigung von Fahrzeugen nicht ausgeschlossen sind, würde ich gerne wissen wer für die Absicherung des Baugrundstückes zuständig ist bzw. wer sich darum kümmern muss, dass dieser Bereich von unbefugten nicht betreten werden kann?
Unter anderem ist das Grundstück an Bereichen des Spielplatzes nicht abgesichert.
Mit freundlichem Gruß,
Marco Becker
Vielen Dank für die Erstellung dieses Anliegens, das wir an das Ordnungsamt weitergeleitet haben. Wir können Ihre Sorge gut verstehen, denn es soll natürlich keiner verletzt werden oder zu Schaden kommen. Die Kollegen werden sich darum kümmern.
Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben sich das Grundstück angesehen, das nach allen Seiten durch Gerüstzäune und/oder Büsche abgegrenzt ist. Sie konnten dort von außen weder "spielende Kinder" noch starke äußere Verunreinigungen entdecken. Da es sich zudem um ein Privat-Grundstück handelt, ist der Eigentümer für eine weitere Sicherung zuständig.