Kurz vor dem Parkplatz von Bruno Kleine steht ein Werbeanhänger für „Kronen Play“, einer Spielhalle an der Neustraße. Dieser steht scheinbar schon längere Zeit dort. Die Werbung ist extra darauf ausgelegt, um mit einem Pfeil auf den Hintereingang der Spielhalle hinzuweisen.
Mit der Bitte um Überprüfung, ob dieser dort verbleiben darf. Ist Werbung für Spielhallen im öffentlichen Raum erlaubt?
Vielen Dank für die Erstellung Ihres Anliegens. Eine entsprechende Anfrage haben wir an den Fachdienst Sicherheit & Ordnung weitergeleitet.
Laut Rückmeldung gibt es seitens des Fachdienstes Sicherheit & Ordnung keine Bedenken bezüglich der Anhängers.